Der besondere Service: Erinnerungshilfe per SMS
01. September 2004
Eine Patientin hat morgen einen Termin? Bei einer anderen liegt die letzte Vorsorgeuntersuchung zu lange zurück? Was Zahnmediziner bereits seit Längerem anbieten, können auch Gynäkologen in ihr Leistungsspektrum aufnehmen: Die Terminerinnerung per SMS, eMail oder Telefon. Das Wettbewerbsrecht ist dabei kein Hindernis mehr.
Das so genannte Recall-Verfahren ist ein besonderer Service, der in die heutige Welt mit ihren vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten passt und zum Image einer aufgeschlossenen, modernen Praxis sowie zur Patientenbindung beitragen kann. Es bietet sich vor allem für Terminerinnerungen oder Hinweise auf mögliche Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen an. Der Schritt will allerdings gut überlegt sein: Haben sich die Patientinnen erst einmal auf die Erinnerungen eingestellt, muss der geplante Recall auch funktionieren, ansonsten ist das Angebot kontraproduktiv.
Noch vor Jahren war ein derartiger Service auf Grund des Werbeverbotes nicht möglich, doch heute ist das anders. Ganz auf der sicheren Seite ist der Gynäkologe, wenn er sich von seinen Patientinnen eine Einwilligung für Recalls geben lässt. Aber auch ohne schriftliche Zustimmung ist die Dienstleitung nach Ansicht der Rechtsanwältin Beate Bahner möglich, wenn es sich um Erinnerungen der eigenen Patientinnen handelt – bei ihnen könne man ein Einverständnis unterstellen.
Eine Möglichkeit, die Patientin auf den Service aufmerksam zu machen, ist ein Fragebogen, der ihr mit einer kurzen Erklärung am Empfang gegeben wird. Hier kann sie die Art und Weise wählen, wann und wie sie erinnert werden möchte. Zudem vermerkt sie die entsprechenden Nummern/Adressen und erklärt ihr Einverständnis.
Der Recall kann beispielsweise per Anruf, SMS, eMail oder Fax erfolgen, wobei das Telefonieren in der Regel am zeitaufwändigsten ist. Für das Verwalten und Versenden gibt es spezielle Programme, zum Teil hat die Praxis-Software entsprechende Funktionen bereits integriert. Zudem sind SMS-Programme oder so genannte Unified-Messaging-Systeme (UMS) für diesen Zweck erhältlich.
Quelle: Nach Informationen von med-online 02/04
Weiterführende Links:
Artikel in med online »