Selbstzahlerleistungen - was und zu welchem Preis?

28. Mai 2010

Von Dr. Bernd W. Alles

IGeL (=Individuelle Gesundheitsleistungen) - die inzwischen akzeptierte Abkürzung für ärztliche Selbstzahlerleistungen. Erinnert die Wortwahl nicht an ein Tier mit Stacheln, ein Tier, das man nicht anfassen mag? In der Tat. Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich das Gros der niedergelassenen Ärzteschaft auf dieses Parkett begab. Nun findet man offensichtlich zunehmend Geschmack an dieser neuen Säule ärztlicher Einkünfte. So stellt sich immer öfter die Frage: Was biete ich an und zu welchem Preis?

IGeL-Ärzte zeigen kaufmännisches Fingerspitzengefühl: Bieten häufig Leistungen an, die mit geringen direkten Kosten (= Kosten, die zusätzlich zu den Praxisfixkosten proportional zur Leistungserbringung entstehen) verbunden sind. Bewegt man sich auf diesem Parkett, sind die Risiken relativ gering. Beispiel: Man bezieht einen qualitativen PSA-Schnelltest für z.B. 10 Euro und verkauft ihn für z.B. 20 Euro. Das ergibt einen Deckungsbeitrag (= Beitrag zur Deckung der Fixkosten und Erzielung von Gewinn) von 10 Euro. Voraussetzung jedoch: Die PSA-Bestimmung muss durch ohnehin vorhandene personelle und räumliche Ressourcen -also ohne zusätzliche Kosten in dieser Hinsicht - erfolgen. Fallen hingegen zur Leistungserbringung zusätzliche Personal- oder sonstige Praxiskosten an, ist neu zu kalkulieren. Diese Situation findet sich insbesondere dann, wenn personelle Kapazitätsgrenzen erreicht sind und die Frage von bezahlten Überstunden oder sogar Neueinstellungen im Raum steht. Dann gehören freilich auch solche "Selbstgänger" wie diese PSA-Bestimmung auf den Prüfstand. Hier ist zu rechnen, ob a) sich die IGeL unter diesen Voraussetzungen noch lohnt und b) zu vergleichen, ob andere Praxisleistungen einen geringeren Deckungsbeitrag pro Helferinnenminute (= Erlös minus direkte Kosten, geteilt durch die notwendigen Helferinnenminuten zur Erbringung dieser Leistungen) erbringen als die IGeL. Streichen, so es das Krankheitsbild der Patienten ermöglicht, sollte man dann die Leistungen mit dem niedrigsten Deckungsbeitrag pro Helferinnenminute. Und zwar exakt in dem Maß, bis die Leistungen wieder ohne zusätzliche Kapazitätserweiterung erbracht werden können.

Kommen wir nun zur spannenden Frage der Preisfindung für IGeL. Dabei wissen wir, dass jede Praxisleistung, die ohne Erweiterung vorhandener Kapazitäten (Zunahme der Fixkosten) einen positiven Deckungsbeitrag (= Erlös größer direkte Kosten) erwirtschaftet, gewinnsteigernd ist. Die Betriebswirtschaftslehre gibt folgende Instrumente an die Hand:

  • die Vollkostenrechnung
  • die Teilkostenrechnung

Vollkostenrechnung

Hier werden alle entstandenen Kosten auf das Produkt gerechnet. Wenig problematisch sind die direkten Kosten, die entstehen, weil man das Produkt erzeugt. Die Gemeinkosten hingegen (= Kosten, die für eine Vielzahl von Produkten entstehen, z.B. Verwaltungskosten) sind nur per Umlage (also mit einem geeigneten Verteilungsschlüssel, z.B. Schätzung des Anteils der Verwaltungskosten, die auf ein bestimmtes Produkt entfallen) auf die Produkte "abzuwälzen". Schnell wird dieses System ad absurdum geführt, wenn eine Praxis keine Kostenstellenrechnung (Zuordnung der Praxiskosten auf die Stelle - z.B. Empfang - an der die Kosten entstehen) betreibt. Und das dürften ungemein viele sein. Dann bleibt nur noch - und ich darf beruhigend hinzufügen- die ohnehin betriebswirtschaftlich bessere Methode der Teilkostenrechnung.


Teilkostenrechnung

Sie ermittelt den Deckungsbeitrag einer jeden Praxisleistung und ist imstande, eine absolute untere Preisgrenze für ein Produkt zu definieren. Die stets nur kurzfristig gelten kann. Denn natürlich ist jede Praxis längerfristig darauf angewiesen, auch ihre Fixkosten zu decken und einen Praxisgewinn zu erwirtschaften. Die Bereitschaft der Patienten, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu "kaufen", ist natürlich abhängig von den persönlichen Bedürfnissen der Patienten, ihrer Zahlungskraft und konkurrierenden Mitbewerbern, die das gleiche Produkt ggf. preisgünstiger anbieten. Wer dann über einen längeren Zeitraum und eine größere Menge Produkte mit negativem Deckungsbeitrag verkauft, mindert mit jedem verkauften Produkt seinen Praxisgewinn. Zu bevorzugen hingegen sind die Produkte, mit dem höchsten Deckungsbeitrag pro verkaufter Einheit. Also, aufgepasst. Hüten sollten sich IGeL-Ärzte vor der Masche "Hand auf, Schwarzgeld lacht". Ein unzufriedener "Kunde" und die Sache könnte auffliegen. Z.B. über eine anonyme Anzeige beim Finanzamt. Redlich bleiben ist angesagt, was auch für unseren Berufsstand, um weiter als seriös angesehen zu sein, mehr als notwendig ist.